Als einziges Produktreferenzbild dient das beigefügte Produktfoto auf weißem Hintergrund; das Erscheinungsbild des Produkts muss strikt identisch sein. Das zentrale Motiv ist ein tragbarer Handstaubsauger: ein schlankes, stromlinienförmiges Gehäuse, dessen oberer Teil eine matt dunkelrote, abgerundete Motorabdeckung bildet; an der Rückseite verläuft ein integrierter, geschwungen geformter Griff, in dessen Innenseite sich ein schwarzer, ikonenloser, runder Knopf befindet; im mittleren Abschnitt sitzt ein halbtransparenter, schwarz‑grauer, zylindrischer Staubbehälter; vorne erstreckt sich ein kurzer, champagnerfarbener, flacher Saugaufsatz nach unten. Die Gesamtproportionen, die Verbindungen zwischen den einzelnen Segmenten, die Transparenz sowie Farbe und Material müssen exakt eingehalten werden; Änderungen oder Ergänzungen von Zubehörteilen sind strengstens untersagt.
Für dieses Produkt ist ein völlig neues, hochwertiges, vertikales Werbeplakat für Haushaltsgeräte zu gestalten: Das Gerät steht schräg auf einem eigens entworfenen, niedrigen, schwarz‑roten Podest mit abgerundeten Kanten; der Hintergrund besteht aus einer neu konzipierten roten Raster‑Galerie und einer weißen Lichttür am entfernten Ende. Links und rechts laufende Leuchtstreifen münden im Hauptmotiv, während der spiegelnde Boden dezente Reflexionen erzeugt. Die Komposition muss originär sein und darf keine bestehenden Plakate kopieren; lediglich die charakteristischen Elemente – gesättigtes Rot, leuchtende Linien, starke Perspektive sowie ein futuristisches, technologisches Flair – dürfen fortgeführt werden. Das Produkt ist vollständig und klar erkennbar, in angemessener Größe dargestellt und bildet das alleinige Hauptmotiv; es weist realistische Schatten und eine fotografisch hochwertige Darstellung von Materialien auf.
Die Verwendung anderer Produktbilder oder Plakate als Referenz ist strengstens untersagt; ebenso sind Marken, Logos, Texte, Buchstaben, Zahlen, Icons, Wasserzeichen, Kabel, Standfüße, zusätzliche Saugaufsätze, Staub, Personen, Hände sowie beliebige nicht zum Produkt gehörende Requisiten unzulässig.